Unsere Leistungen

Wir sind ein verlässlicher Partner für die Ersthelfer-Aus- und Fortbildung in Deinem Betrieb. Unsere Inhouse-Schulungen sind die effizienteste Lösung für mittlere und größere Unternehmen. Für die Entsendung Deiner Mitarbeiter entstehen keine Reisekosten und terminlich richten wir uns zu 100% nach Deinem Bedarf.

Unser Ziel ist es, Deinen zeitlichen und organisatorischen Aufwand zu minimieren und Deine Angestellten praxisnah auszubilden. Gerne gehen wir in unseren Seminaren auch auf betriebliche Besonderheiten und Gefahrenpotenziale ein.

Gemeinsam mit Dir planen wir die jährlichen Aus- und Fortbildungen und kümmern uns um die Abrechnung und die Kommunikation mit den Berufsgenossenschaften. Du erhältst Zugang zu unserem Webportal, auf dem Du alle gebuchten Schulungen einsehen und die erforderlichen Dokumente herunterladen kannst.

Gesetzliche Vorgaben

Ganz egal ob Verwaltung, Schreinerei oder Schwerindustrie: In jedem Unternehmen muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung vor Gefahren die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen. Die DGUV Vorschrift 1 enthält verbindliche Vorgaben zur Anzahl und Ausbildung der Ersthelfer im Betrieb. Demnach hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:

  1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Mitarbeitern/Versicherten ein Ersthelfer und
  2. bei mehr als 20 anwesenden Mitarbeitern/Versicherten
    a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% und
    b) in sonstigen Betrieben 10%

Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung auch abgewichen werden.

Fortbildungen müssen in der Regel in Zeitabständen von 2 Jahren durchgeführt werden.

Wir bieten unsere Erste-Hilfe-Kurse in den folgenden Gebieten/Orten:

Ruhrgebiet: Dortmund, Essen, Duisburg, Recklinghausen, Bochum, Oberhausen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Mülheim, Solingen, Herne, Bottrop, Remscheid, Moers

Rhein-Main-Gebiet: Frankfurt, Wiesbaden, Groß-Gerau, Fulda, Mainz, Darmstadt, Offenbach

PASSENDE PRODUKTE

Häufig gestellte Fragen

Die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer hängt von der Betriebsgröße und der Anzahl der anwesenden Personen ab.

  • In Betrieben mit bis zu 20 anwesenden Versicherten muss mindestens ein Ersthelfer vorhanden sein.
  • In Betrieben mit mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen mindestens 5 % der anwesenden Versicherten als Ersthelfer ausgebildet sein.
  • In Kindertageseinrichtungen muss mindestens ein Ersthelfer je Kindergruppe vorhanden sein.
  • In Hochschulen und Universitäten müssen mindestens 10 % der anwesenden Versicherten als Ersthelfer ausgebildet sein.

Die Anzahl der Ersthelfer kann jedoch auch höher sein, wenn der Betrieb ein erhöhtes Unfallrisiko hat. Dazu gehören zum Beispiel Betriebe mit gefährlichen Arbeitsstoffen oder Maschinen.

In der Praxis ist es jedoch schwierig, die Anzahl der Ersthelfer genau zu bestimmen. Es ist daher empfehlenswert, dass Betriebe eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern vorhalten, um im Notfall schnell und kompetent helfen zu können.

Hier sind einige weitere Faktoren, die bei der Bestimmung der Anzahl der Ersthelfer berücksichtigt werden sollten:

  • Die Größe des Betriebes
  • Die Anzahl der anwesenden Personen
  • Das Unfallrisiko des Betriebes
  • Die Erreichbarkeit von Rettungsdiensten

Betriebe sollten ein Konzept erstellen, das die Anzahl der Ersthelfer festlegt. Dieses Konzept sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden.

Hier sind einige Tipps für Arbeitgeber zur Bestimmung der Anzahl der Ersthelfer:

  • Berechnen Sie die Anzahl der anwesenden Versicherten.
  • Berücksichtigen Sie die Betriebsgröße und das Unfallrisiko.
  • Sprechen Sie mit Ihrer Betriebsvertretung.
  • Erstellen Sie ein Konzept, das die Anzahl der Ersthelfer festlegt.

Ersthelfer tragen eine wichtige Verantwortung. Sie können dazu beitragen, dass Menschen in Not schnell und kompetent geholfen wird.

Ja, ein Ersthelfer im Unternehmen ist Pflicht. Die Pflicht zur Bereitstellung von Ersthelfern ergibt sich aus § 23 der DGUV-Vorschrift 1. Diese Vorschrift regelt die Grundsätze der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

Demnach müssen alle Unternehmen, die mindestens zwei Arbeitnehmer beschäftigen, einen Ersthelfer benennen. In Betrieben mit mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen mindestens 5 % der anwesenden Versicherten als Ersthelfer ausgebildet sein.

Die Anzahl der Ersthelfer kann jedoch auch höher sein, wenn der Betrieb ein erhöhtes Unfallrisiko hat. Dazu gehören zum Beispiel Betriebe mit gefährlichen Arbeitsstoffen oder Maschinen.

Die Aufgabe der Ersthelfer ist es, bei Unfällen oder Erkrankungen in den Betrieben Erste Hilfe zu leisten. Sie sind in der Ersten Hilfe ausgebildet und können bei kleineren Verletzungen und Erkrankungen helfen und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste Hilfe leisten.

Ersthelfer tragen eine wichtige Verantwortung. Sie können dazu beitragen, dass Menschen in Not schnell und kompetent geholfen wird.

Hier sind einige Tipps für Arbeitgeber zur Bereitstellung von Ersthelfern:

  • Berechnen Sie die Anzahl der anwesenden Versicherten.
  • Berücksichtigen Sie die Betriebsgröße und das Unfallrisiko.
  • Sprechen Sie mit Ihrer Betriebsvertretung.
  • Erstellen Sie ein Konzept, das die Anzahl der Ersthelfer festlegt.

Ersthelfer können aus den eigenen Reihen der Arbeitnehmer oder von externen Anbietern ausgewählt werden. Der Kurs zum betrieblichen Ersthelfer dauert in der Regel 9 Unterrichtseinheiten und vermittelt den Teilnehmern die wichtigsten Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ersten Hilfe. Nach Abschluss der Ausbildung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das sie als Ersthelfer qualifiziert.

Laut der DGUV-Vorschrift 1 müssen alle Unternehmen, die mindestens zwei Arbeitnehmer beschäftigen, einen Ersthelfer benennen. In Betrieben mit mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen mindestens 5 % der anwesenden Versicherten als Ersthelfer ausgebildet sein.

Die Anzahl der betrieblichen Ersthelfer kann jedoch auch höher sein, wenn der Betrieb ein erhöhtes Unfallrisiko hat. Dazu gehören zum Beispiel Betriebe mit gefährlichen Arbeitsstoffen oder Maschinen.

Hier sind einige Beispiele für Betriebe, die Ersthelfer benötigen:

  • Produktionsbetriebe
  • Handwerksbetriebe
  • Handelsbetriebe
  • Dienstleistungsbetriebe
  • Schulen
  • Kindertagesstätten
  • Krankenhäuser
  • Arztpraxen
  • Apotheken
  • Pflegeheime
  • Alten- und Behinderteneinrichtungen

Die Pflicht zur Bereitstellung von Ersthelfern gilt auch für Betriebe, die nur vorübergehend Arbeitnehmer beschäftigen, zum Beispiel bei Bauarbeiten oder Veranstaltungen.

Die Aufgabe der Ersthelfer ist es, bei Unfällen oder Erkrankungen in den Betrieben Erste Hilfe zu leisten. Sie sind in der Ersten Hilfe ausgebildet und können bei kleineren Verletzungen und Erkrankungen helfen und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste Hilfe leisten.

Ersthelfer tragen eine wichtige Verantwortung. Sie können dazu beitragen, dass Menschen in Not schnell und kompetent geholfen wird.

In Deutschland ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Ausbildung zum Ersthelfer im Betrieb zu bezahlen. Dies ergibt sich aus § 23 der DGUV-Vorschrift 1. Diese Vorschrift regelt die Grundsätze der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer dauert in der Regel 9 Unterrichtseinheiten und vermittelt den Teilnehmern die wichtigsten Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ersten Hilfe. Nach Abschluss der Ausbildung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das sie als Ersthelfer qualifiziert.

Die Kosten für den Kurs zum betrieblichen Ersthelfer betragen in der Regel zwischen 50 und 100 Euro. Diese Kosten trägt der Arbeitgeber.

Hier sind einige Tipps für Arbeitgeber zur Finanzierung der Ausbildung zum Ersthelfer:

  • Sprechen Sie mit Ihrer Berufsgenossenschaft. Viele Berufsgenossenschaften bieten Förderprogramme für die Ausbildung zum Ersthelfer an.
  • Überlegen Sie, ob Sie die Ausbildung zum Ersthelfer in Eigenregie durchführen lassen möchten. Dies kann günstiger sein als die Beauftragung eines externen Anbieters.
  • Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter.

Betriebliche Ersthelfer tragen eine wichtige Verantwortung. Sie können dazu beitragen, dass Menschen in Not schnell und kompetent geholfen wird.

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