Unsere Leistungen

Ersthelfer an Hochschulen und Universitäten: Als Partner der Stabstellen für Arbeitssicherheit an den Hochschulen und Universitäten in Deutschland unterstützen wir Dich bei der Durchführung und Organisation der Erste-Hilfe-Kurse.

Aufgrund der zahlreichen Mitarbeiter in den unterschiedlichen Fakultäten und Einrichtungen erfordert die Planung und Umsetzung der Inhouse-Schulungen zum Ersthelfer an Hochschulen und Universitäten einen zuverlässigen Ausbildungspartner, der flexibel mit Terminänderungen und Sonderwünschen umgehen kann.

Gemeinsam mit Dir planen wir die jährlichen Aus- und Fortbildungen und kümmern uns um die Abrechnung und die Kommunikation mit den Unfallkassen. Du erhältst Zugang zu unserem Webportal, auf dem Du alle gebuchten Schulungen einsehen und die erforderlichen Dokumente herunterladen kannst.

Gesetzliche Vorgaben

Analog zu Unternehmen muss auch in Hochschulen und Universitäten sichergestellt sein, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung vor Gefahren die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen. Die DGUV Vorschrift 1 enthält allgemein verbindliche Vorgaben zur Anzahl und Ausbildung der betrieblichen Ersthelfer. Die “Branchenregel” 102-603 konkretisiert die spezifischen Vorgaben für Hochschulen. Demnach gilt hier eine höhere Ersthelfer-Quote als in reinen Verwaltungsbetrieben:

  1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Mitarbeitern/Versicherten ein Ersthelfer und
  2. bei mehr als 20 anwesenden Mitarbeitern/Versicherten
    – in Hochschulen 10%

Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung auch abgewichen werden.

Fortbildungen müssen in der Regel in Zeitabständen von 2 Jahren durchgeführt werden.

Wir bieten unsere Erste-Hilfe-Kurse in den folgenden Gebieten/Orten:

Ruhrgebiet: Dortmund, Essen, Duisburg, Recklinghausen, Bochum, Oberhausen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Mülheim, Solingen, Herne, Bottrop, Remscheid, Moers

Rhein-Main-Gebiet: Frankfurt, Wiesbaden, Groß-Gerau, Fulda, Mainz, Darmstadt, Offenbach

PASSENDE PRODUKTE

Häufig gestellte Fragen

Ersthelfer an Hochschulen und Universitäten sind dafür verantwortlich, bei Unfällen oder Erkrankungen in den Einrichtungen Erste Hilfe zu leisten. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Unfallstelle absichern, um weitere Verletzungen zu vermeiden.
  • Den Verletzten oder Erkrankten beruhigen und an einen sicheren Ort bringen.
  • Die Vitalzeichen des Verletzten oder Erkrankten überprüfen.
  • Notruf absetzen und den Rettungsdienst verständigen.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen, wie zum Beispiel Blutstillung, Wundversorgung, Schockbehandlung oder Herz-Lungen-Wiederbelebung.
  • Den Verletzten oder Erkrankten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreuen.

Ersthelfer an Hochschulen und Universitäten sollten in der Ersten Hilfe ausgebildet sein und regelmäßige Fortbildungen besuchen. Sie sollten in der Lage sein, bei kleineren Verletzungen und Erkrankungen zu helfen und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste Hilfe zu leisten.

Hier sind einige weitere Aufgaben von Ersthelfern an Hochschulen und Universitäten:

  • Die Erste-Hilfe-Ausrüstung in den Einrichtungen kontrollieren und auffüllen.
  • Erste-Hilfe-Kurse für Studierende und Mitarbeiter anbieten.
  • Die Zusammenarbeit zwischen dem Hochschulpersonal und dem Rettungsdienst fördern.

Ersthelfer an Hochschulen und Universitäten spielen eine wichtige Rolle für die Sicherheit der Studierenden und Mitarbeiter. Sie sind in der Lage, bei Unfällen oder Erkrankungen schnell und kompetent zu helfen und so Schlimmeres zu verhindern.

Zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben können Ersthelfer an Hochschulen und Universitäten auch folgende Aufgaben übernehmen:

  • Die Beratung von Studierenden und Mitarbeitern in Erster Hilfe.
  • Die Durchführung von Erste-Hilfe-Trainings für Studierende und Mitarbeiter.
  • Die Unterstützung der Hochschulleitung bei der Erstellung von Erste-Hilfe-Plänen.

Die Aufgaben von Ersthelfern an Hochschulen und Universitäten können je nach Einrichtung unterschiedlich sein.

An Hochschulen und Universitäten können alle Ersthelfer sein, die eine Ausbildung zum Ersthelfer absolviert haben. Diese Ausbildung umfasst in der Regel 9 Unterrichtseinheiten und vermittelt den Teilnehmern die wichtigsten Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ersten Hilfe. Nach Abschluss der Ausbildung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das sie als Ersthelfer qualifiziert.

Die meisten Hochschulen und Universitäten stellen ihre Mitarbeiter und Studierenden dazu an, einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren. So stellen sie sicher, dass im Notfall immer ausreichend Ersthelfer zur Verfügung stehen.

Zusätzlich zu den Mitarbeitern und Studierenden können auch externe Personen als Ersthelfer an Hochschulen und Universitäten tätig sein. Dazu gehören zum Beispiel Mitglieder von Hilfsorganisationen oder freiwillige Helfer.

Die Entscheidung, ob jemand Ersthelfer an einer Hochschule oder Universität sein kann oder muss, liegt bei der jeweiligen Einrichtung. In der Regel werden die Ersthelfer von der Hochschulleitung oder dem Betriebsrat ausgewählt.

Hier sind einige Voraussetzungen, die für die Tätigkeit als Ersthelfer an einer Hochschule oder Universität erfüllt sein sollten:

  • Volljährigkeit
  • Gesundheitliche Eignung
  • Erste-Hilfe-Ausbildung

Ersthelfer an Hochschulen und Universitäten sollten in der Lage sein, bei kleineren Verletzungen und Erkrankungen zu helfen und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste Hilfe zu leisten. Sie sollten auch in der Lage sein, Ruhe und Gelassenheit zu bewahren und anderen Menschen in Not zu helfen.

Die Anzahl der Ersthelfer, die an einer Hochschule oder Universität benötigt werden, hängt von der Größe der Einrichtung und der Anzahl der anwesenden Personen ab.

Gemäß der DGUV-Vorschrift 1 müssen in “sonstigen Betrieben”, zu denen auch Hochschulen und Universitäten gehören, mindestens 10 % der anwesenden Versicherten als Ersthelfer ausgebildet sein.

Beispiel: An einer Hochschule mit 10.000 Studierenden und 2.000 Mitarbeitern sollten mindestens 200 Mitarbeiter und Studierende eine Ausbildung zum Ersthelfer absolviert haben.

Die Anzahl der Ersthelfer kann jedoch auch höher sein, wenn die Einrichtung ein erhöhtes Unfallrisiko hat. Dazu gehören zum Beispiel Hochschulen mit Laboren oder Werkstätten.

In der Praxis ist es jedoch schwierig, die Anzahl der Ersthelfer genau zu bestimmen. Es ist daher empfehlenswert, dass Hochschulen und Universitäten eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern vorhalten, um im Notfall schnell und kompetent helfen zu können.

Hier sind einige weitere Faktoren, die bei der Bestimmung der Anzahl der Ersthelfer berücksichtigt werden sollten:

  • Die Größe der Einrichtung
  • Die Anzahl der anwesenden Personen
  • Das Unfallrisiko der Einrichtung
  • Die Erreichbarkeit von Rettungsdiensten

Hochschulen und Universitäten sollten ein Konzept erstellen, das die Anzahl der Ersthelfer festlegt. Dieses Konzept sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden.

Ersthelfer an Hochschulen und Universitäten dürfen alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um die Gesundheit und das Leben eines Verletzten oder Erkrankten zu schützen. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Unfallstelle absichern, um weitere Verletzungen zu vermeiden.
  • Den Verletzten oder Erkrankten beruhigen und an einen sicheren Ort bringen.
  • Die Vitalzeichen des Verletzten oder Erkrankten überprüfen.
  • Notruf absetzen und den Rettungsdienst verständigen.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen, wie zum Beispiel Blutstillung, Wundversorgung, Schockbehandlung oder Herz-Lungen-Wiederbelebung.
  • Den Verletzten oder Erkrankten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreuen.

Ersthelfer dürfen jedoch keine Behandlungen durchführen, die die ärztliche Kompetenz erfordern. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Die Gabe von Medikamenten
  • Das Setzen von Injektionen
  • Das Durchführen von Operationen

Ersthelfer sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie nicht die gleichen Befugnisse wie Ärzte haben. Sie sollten daher immer nur die Maßnahmen ergreifen, die sie sicher durchführen können.

Hier sind einige Tipps für Ersthelfer an Hochschulen und Universitäten:

  • Bleiben Sie ruhig und besonnen.
  • Beurteilen Sie die Situation und handeln Sie entsprechend.
  • Rufen Sie den Notruf, wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie weiter vorgehen sollen.
  • Geben Sie dem Verletzten oder Erkrankten keine Medikamente oder Behandlungen, die Sie nicht beherrschen.

Ersthelfer tragen eine wichtige Verantwortung. Sie können dazu beitragen, dass Menschen in Not schnell und kompetent geholfen wird.

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