Unsere Leistungen
Wir kooperieren mit zahlreichen Fahrschulen, die Ihren Kunden den Service anbieten wollen, den notwendigen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein in den eigenen Räumlichkeiten zu absolvieren. Viele Fahrschüler und angehende Berufskraftfahrer nehmen dieses Angebot gerne in Anspruch. Da für uns in der Regel keine Raumkosten anfallen, können wir Deinen Kunden die Schulungen häufig günstiger anbieten, als die Anbieter öffentlicher Kurse in der Umgebung.
Unser Inhouse-Service ist für Dich selbstverständlich kostenlos. Unsere Ausbilder bringen alles mit, was zur Durchführung der Schulungen erforderlich ist. Wir stellen Dir das notwendige Werbematerial zur Verfügung und kümmern uns bei Bedarf auch um die komplette Organisation der Kurse.
Auch der Sehtest kann von unseren Mitarbeitern in Deinen Räumlichkeiten durchgeführt werden. Dafür beantragen wir bei der zuständigen Behörde eine Zulassung Deiner Räumlichkeiten als “Sehteststelle”.
Sprich uns gerne an. Gemeinsam prüfen wir die Möglichkeit einer Kooperation und langfristigen Partnerschaft.
Gesetzliche Vorgaben
Nach den gesetzlichen Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung müssen Bewerber um eine Fahrerlaubnis an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln. Gegenstand der Schulung ist auch die Vermittlung von Grundwissen zur Organ- und Gewebespende einschließlich der Möglichkeiten, die Entscheidung über die persönliche Spendenbereitschaft zu dokumentieren.
Der Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein wird durch die Bescheinigung einer für solche Schulungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt.
Wir bieten unsere Erste-Hilfe-Kurse in den folgenden Gebieten/Orten:
Ruhrgebiet: Dortmund, Essen, Duisburg, Recklinghausen, Bochum, Oberhausen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Mülheim, Solingen, Herne, Bottrop, Remscheid, Moers
Rhein-Main-Gebiet: Frankfurt, Wiesbaden, Groß-Gerau, Fulda, Mainz, Darmstadt, Offenbach
PASSENDE PRODUKTE
ERSTE-HILFE-AUSBILDUNG
IN DER FAHRSCHULE
Dauer: 9×45 Minuten
Kosten: nach Absprache
Schulung in Erster-Hilfe nach §19 der
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Die Teilnehmer lernen grundsätzliche Maßnahmen
bei Notfallsituationen nach anerkannten und geltenden Standards systematisch anzuwenden. Die Vermittlung
erfolgt praxisnah und kompetenzorientiert. Die Maßnahmen werden im Gesamtablauf auch unter Einschluss der psychischen Betreuung der vom Notfall betroffenen Personen
geübt.
AMTLICHER SEHTEST
Dauer: ca. 10-15 Minuten
Kosten: nach Absprache
Amtlicher Sehtest gem. §12 Abs. 2 der
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Sehtest für Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T. Der Sehtest ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehschärfe mit oder ohne Sehhilfe mindestens den in Anlage 6 Nummer 1.1 genannten Wert erreicht. Ergibt der Sehtest eine geringere Sehleistung, darf der Antragsteller den Sehtest mit Sehhilfen oder mit verbesserten Sehhilfen wiederholen.
Häufig gestellte Fragen
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