Unsere Leistungen

Wir kooperieren mit zahlreichen Fahrschulen, die Ihren Kunden den Service anbieten wollen, den notwendigen Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein in den eigenen Räumlichkeiten zu absolvieren. Viele Fahrschüler und angehende Berufskraftfahrer nehmen dieses Angebot gerne in Anspruch. Da für uns in der Regel keine Raumkosten anfallen, können wir Deinen Kunden die Schulungen häufig günstiger anbieten, als die Anbieter öffentlicher Kurse in der Umgebung.

Unser Inhouse-Service ist für Dich selbstverständlich kostenlos. Unsere Ausbilder bringen alles mit, was zur Durchführung der Schulungen erforderlich ist. Wir stellen Dir das notwendige Werbematerial zur Verfügung und kümmern uns bei Bedarf auch um die komplette Organisation der Kurse.

Auch der Sehtest kann von unseren Mitarbeitern in Deinen Räumlichkeiten durchgeführt werden. Dafür beantragen wir bei der zuständigen Behörde eine Zulassung Deiner Räumlichkeiten als “Sehteststelle”.

Sprich uns gerne an. Gemeinsam prüfen wir die Möglichkeit einer Kooperation und langfristigen Partnerschaft.

Gesetzliche Vorgaben

Nach den gesetzlichen Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung müssen Bewerber um eine Fahrerlaubnis an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln. Gegenstand der Schulung ist auch die Vermittlung von Grundwissen zur Organ- und Gewebespende einschließlich der Möglichkeiten, die Entscheidung über die persönliche Spendenbereitschaft zu dokumentieren.

Der Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein wird durch die Bescheinigung einer für solche Schulungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt.

Wir bieten unsere Erste-Hilfe-Kurse in den folgenden Gebieten/Orten:

Ruhrgebiet: Dortmund, Essen, Duisburg, Recklinghausen, Bochum, Oberhausen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Mülheim, Solingen, Herne, Bottrop, Remscheid, Moers

Rhein-Main-Gebiet: Frankfurt, Wiesbaden, Groß-Gerau, Fulda, Mainz, Darmstadt, Offenbach

PASSENDE PRODUKTE

Häufig gestellte Fragen

Für den Führerschein Klasse B wird ein Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) benötigt. Dieser Kurs vermittelt die wichtigsten Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ersten Hilfe, wie zum Beispiel:

  • Verhalten nach einem Unfall
  • Notruf absetzen
  • Wiederbelebung
  • Blutstillung
  • Wundversorgung
  • Schockbehandlung
  • Vergiftungen
  • Verbrennungen
  • Hitzschlag
  • Kälteeinwirkung

Der Kurs wird von Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, dem Deutschen Jugendrotkreuz oder den Johannitern angeboten. Nach Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden muss.

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein Klasse B ist ein Leben lang gültig.

Der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein ist lebenslang gültig. Es spielt also keine Rolle, wie lange der Kurs zurückliegt.

9 Unterrichtseinheiten beim Erste-Hilfe Kurs für den Führerschein sind 9 Einheiten zu je 45 Minuten. Das entspricht einer Gesamtdauer von 7,5 Stunden. Der Kurs vermittelt die wichtigsten Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ersten Hilfe, wie zum Beispiel:

  • Verhalten nach einem Unfall
  • Notruf absetzen
  • Wiederbelebung
  • Blutstillung
  • Wundversorgung
  • Schockbehandlung
  • Vergiftungen
  • Verbrennungen
  • Hitzschlag
  • Kälteeinwirkung

Der Kurs wird von Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, dem Deutschen Jugendrotkreuz oder den Johannitern angeboten. Nach Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden muss.

Die Gültigkeitsdauer eines Erste-Hilfe-Kurses hängt von der Art des Kurses ab.

  • Kurse für den Führerschein sind lebenslang gültig.
  • Kurse für betriebliche Ersthelfer müssen alle 2 Jahre aufgefrischt werden.
  • Kurse für andere Personengruppen können eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer haben. In der Regel müssen sie alle 2 bis 3 Jahre aufgefrischt werden.

Empfehlenswert ist, einen Erste-Hilfe-Kurs alle 2 bis 3 Jahre aufzufrischen. Dadurch bleiben die Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ersten Hilfe aktuell und können bei Bedarf schnell und sicher angewendet werden.

Hier sind einige Tipps für die Auffrischung eines Erste-Hilfe-Kurses:

  • Suchen Sie sich einen Kursanbieter, der von den Unfallversicherungsträgern anerkannt ist.
  • Achten Sie darauf, dass der Kurs die aktuellen Leitlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vermittelt.
  • Beteiligen Sie sich aktiv am Kurs und üben Sie die praktischen Übungen.

Mit einer regelmäßigen Auffrischung können Sie dazu beitragen, dass Menschen in Not schnell und kompetent geholfen wird.

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