Unsere Leistungen
Ersthelferkurse und damit die Erste-Hilfe-Versorgung in Schulen, Kindergärten und KiTas liegt uns besonders am Herzen. Deshalb sollte wenn möglich ein Großteil des Personals in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um Kindern in Notfallsituationen schnell und sicher helfen zu können.
Wir geben Lehrern, Erziehern und Betreuungspersonal die wichtigsten Kenntnisse rund um das Thema Erste-Hilfe am Kind mit und nehmen uns die Zeit, all Deine Fragen zum Thema zu beantworten. Unsere Trainer sind mit speziellen Übungspuppen für Kinder und Kleinkinder ausgestattet, um Notfallsituationen so realistisch wie möglich zu trainieren.
Gerne unterstützen wir Dich langfristig bei der Planung und Umsetzung der Schulungen und erinnern Dich auf Wunsch rechtzeitig an notwendige Auffrischungen.
Gesetzliche Vorgaben
Auch in Kindertagesstätten, Grundschulen und anderen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder muss sichergestellt sein, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung vor Gefahren die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.
KiTas und Kindergärten
Der Träger einer Kindertageseinrichtung hat nach § 26 DGUV Vorschrift 1 sicherzustellen, dass je Kindergruppe mindestens ein Erstelfer oder eine Ersthelferin zur Verfügung steht. Dabei ist der
Abwesenheit von Ersthelfenden, z.B. durch Urlaub, Schichtbetrieb, Krankheitsausfälle und Ausflüge Rechnung zu tragen. Die Aufgabe des Ersthelfenden können grundsätzlich alle geeigneten Beschäftigten übernehmen.
Der speziell für Ersthelfende in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder entwickelte Erste-Hilfe-Lehrgang umfasst 9 Unterrichtseinheiten und vermittelt die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Erste Hilfe an Kindern und Erwachsenen. Die Leitung der Kindertageseinrichtung berücksichtigt die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Rahmen der Dienstplangestaltung. Es ist empfehlenswert, so viele Beschäftigte wie möglich zu Ersthelfenden ausbilden zu lassen.
Ersthelferkurse in Schulen
Die Schulleitung ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe bei allen schulischen Veranstaltungen. Hierzu zählen zum Beispiel auch Ganztagsangebote, Klassenfahrten und Ausflüge. Sie muss dafür Sorge tragen, dass jederzeit eine ausreichende Anzahl an aktuell ausgebildeten Ersthelferinnen und Ersthelfern anwesend ist, diese ihre Tätigkeit für eine Erste-Hilfe-Leistung unterbrechen können und ihnen außerdem das erforderliche Material zur Verfügung steht. Hierbei sind nicht nur Unfälle, sondern auch akute Notfälle, die durch individuelle Veranlagungen bzw. Erkrankungen entstehen, zu berücksichtigen.Sportunterricht erteilende Lehrkräfte müssen über eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen und in der Lage sein, jederzeit Erste Hilfe zu leisten.
Gemäß BG-Vorschrift ist anzustreben, dass jede Lehrkraft in Erster Hilfe aus- bzw. fortgebildet ist. Fortbildungen müssen in der Regel in Zeitabständen von 2 Jahren durchgeführt werden.
Wir bieten unsere Ersthelferkurse in den folgenden Gebieten/Orten:
Ruhrgebiet: Dortmund, Essen, Duisburg, Recklinghausen, Bochum, Oberhausen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Mülheim, Solingen, Herne, Bottrop, Remscheid, Moers
Rhein-Main-Gebiet: Frankfurt, Wiesbaden, Groß-Gerau, Fulda, Mainz, Darmstadt, Offenbach
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