Unsere Leistungen

Ersthelferkurse und damit die Erste-Hilfe-Versorgung in Schulen, Kindergärten und KiTas liegt uns besonders am Herzen. Deshalb sollte wenn möglich ein Großteil des Personals in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um Kindern in Notfallsituationen schnell und sicher helfen zu können.

Wir geben Lehrern, Erziehern und Betreuungspersonal die wichtigsten Kenntnisse rund um das Thema Erste-Hilfe am Kind mit und nehmen uns die Zeit, all Deine Fragen zum Thema zu beantworten. Unsere Trainer sind mit speziellen Übungspuppen für Kinder und Kleinkinder ausgestattet, um Notfallsituationen so realistisch wie möglich zu trainieren.

Gerne unterstützen wir Dich langfristig bei der Planung und Umsetzung der Schulungen und erinnern Dich auf Wunsch rechtzeitig an notwendige Auffrischungen.

Gesetzliche Vorgaben

Auch in Kindertagesstätten, Grundschulen und anderen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder muss sichergestellt sein, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung vor Gefahren die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.

KiTas und Kindergärten

Der Träger einer Kindertageseinrichtung hat nach § 26 DGUV Vorschrift 1 sicherzustellen, dass je Kindergruppe mindestens ein Erstelfer oder eine Ersthelferin zur Verfügung steht. Dabei ist der
Abwesenheit von Ersthelfenden, z.B. durch Urlaub, Schichtbetrieb, Krankheitsausfälle und Ausflüge Rechnung zu tragen. Die Aufgabe des Ersthelfenden können grundsätzlich alle geeigneten Beschäftigten übernehmen.

Der speziell für Ersthelfende in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder entwickelte Erste-Hilfe-Lehrgang umfasst 9 Unterrichtseinheiten und vermittelt die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Erste Hilfe an Kindern und Erwachsenen. Die Leitung der Kindertageseinrichtung berücksichtigt die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Rahmen der Dienstplangestaltung. Es ist empfehlenswert, so viele Beschäftigte wie möglich zu Ersthelfenden ausbilden zu lassen.

Ersthelferkurse in Schulen

Die Schulleitung ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe bei allen schulischen Veranstaltungen. Hierzu zählen zum Beispiel auch Ganztagsangebote, Klassenfahrten und Ausflüge. Sie muss dafür Sorge tragen, dass jederzeit eine ausreichende Anzahl an aktuell ausgebildeten Ersthelferinnen und Ersthelfern anwesend ist, diese ihre Tätigkeit für eine Erste-Hilfe-Leistung unterbrechen können und ihnen außerdem das erforderliche Material zur Verfügung steht. Hierbei sind nicht nur Unfälle, sondern auch akute Notfälle, die durch individuelle Veranlagungen bzw. Erkrankungen entstehen, zu berücksichtigen.Sportunterricht erteilende Lehrkräfte müssen über eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen und in der Lage sein, jederzeit Erste Hilfe zu leisten.

Gemäß BG-Vorschrift ist anzustreben, dass jede Lehrkraft in Erster Hilfe aus- bzw. fortgebildet ist. Fortbildungen müssen in der Regel in Zeitabständen von 2 Jahren durchgeführt werden.

Wir bieten unsere Ersthelferkurse in den folgenden Gebieten/Orten:

Ruhrgebiet: Dortmund, Essen, Duisburg, Recklinghausen, Bochum, Oberhausen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Mülheim, Solingen, Herne, Bottrop, Remscheid, Moers

Rhein-Main-Gebiet: Frankfurt, Wiesbaden, Groß-Gerau, Fulda, Mainz, Darmstadt, Offenbach

PASSENDES PRODUKT

Häufig gestellte Fragen

Die Zahl der Ersthelfer, die an einer Schule benötigt werden, hängt von der Größe der Schule und der Anzahl der Schüler ab. In der Regel wird empfohlen, dass jede Schule mindestens einen Ersthelfer pro 100 Schüler hat. Bei größeren Schulen oder Schulen mit einem hohen Risiko für Unfälle kann die Zahl der Ersthelfer höher sein.

Die Ersthelfer an einer Schule sollten in der Ersten Hilfe ausgebildet sein und regelmäßige Fortbildungen besuchen. Sie sollten in der Lage sein, bei kleineren Verletzungen und Erkrankungen zu helfen und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste Hilfe zu leisten.

Neben den Ersthelfern sollte jede Schule auch einen qualifizierten Sanitäter oder Rettungsassistenten haben. Dieser ist in der Lage, bei schwerwiegenderen Verletzungen und Erkrankungen zu helfen.

Hier sind einige Tipps für die Auswahl von Ersthelfern für eine Schule:

  • Wählen Sie Schüler aus, die sich für Ersthilfe interessieren und die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.
  • Stellen Sie sicher, dass die Schüler die erforderlichen Qualifikationen haben.
  • Bieten Sie den Schülern regelmäßige Fortbildungen an.
  • Fördern Sie die Zusammenarbeit zwischen den Ersthelfern und dem Schulpersonal.

Die Ersthelferkurse in Schulen sind ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Sicherheit der Schüler und des Schulpersonals.

An einer Schule können alle Schüler und Mitarbeiter Ersthelfer sein. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wer Ersthelfer sein muss. Allerdings wird empfohlen, dass an jeder Schule mindestens ein Ersthelfer pro 100 Schüler vorhanden ist. Bei größeren Schulen oder Schulen mit einem hohen Risiko für Unfälle kann die Zahl der Ersthelfer höher sein.

Die Ersthelfer an einer Schule sollten in der Ersten Hilfe ausgebildet sein und regelmäßige Fortbildungen besuchen. Sie sollten in der Lage sein, bei kleineren Verletzungen und Erkrankungen zu helfen und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste Hilfe zu leisten.

In der Regel wird die Ersthelferausbildung in Schulen von Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, dem Deutschen Jugendrotkreuz oder den Johannitern angeboten. Die Ausbildung umfasst in der Regel 24 Unterrichtseinheiten und vermittelt den Teilnehmern die wichtigsten Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ersten Hilfe.

Schüler, die sich für eine Ausbildung zum Ersthelfer an einer Schule interessieren, sollten sich an die Schulleitung oder an die zuständige Hilfsorganisation wenden.

Hier sind einige Tipps für die Auswahl von Ersthelfern für eine Schule:

  • Wählen Sie Schüler aus, die sich für Ersthilfe interessieren und die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.
  • Stellen Sie sicher, dass die Schüler die erforderlichen Qualifikationen haben.
  • Bieten Sie den Schülern regelmäßige Fortbildungen an.
  • Fördern Sie die Zusammenarbeit zwischen den Ersthelfern und dem Schulpersonal.

Die Ersthelferausbildung in Schulen ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Sicherheit der Schüler und des Schulpersonals.

Als Ersthelfer an einer Schule ist man dafür verantwortlich, bei Unfällen oder Erkrankungen in der Schule Erste Hilfe zu leisten. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Unfallstelle absichern, um weitere Verletzungen zu vermeiden.
  • Den Verletzten oder Erkrankten beruhigen und an einen sicheren Ort bringen.
  • Die Vitalzeichen des Verletzten oder Erkrankten überprüfen.
  • Notruf absetzen und den Rettungsdienst verständigen.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen, wie zum Beispiel Blutstillung, Wundversorgung, Schockbehandlung oder Herz-Lungen-Wiederbelebung.
  • Den Verletzten oder Erkrankten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreuen.

Ersthelfer an einer Schule sollten in der Ersten Hilfe ausgebildet sein und regelmäßige Fortbildungen besuchen. Sie sollten in der Lage sein, bei kleineren Verletzungen und Erkrankungen zu helfen und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste Hilfe zu leisten.

Hier sind einige weitere Aufgaben von Ersthelfern an einer Schule:

  • Die Erste-Hilfe-Ausrüstung in der Schule kontrollieren und auffüllen.
  • Schulsanitätsdienst-Aktionen planen und durchführen.
  • Schüler und Mitarbeiter in der Ersten Hilfe schulen.
  • Die Zusammenarbeit zwischen dem Schulpersonal und dem Rettungsdienst fördern.

Ersthelfer an einer Schule spielen eine wichtige Rolle für die Sicherheit der Schüler und des Schulpersonals. Sie sind in der Lage, bei Unfällen oder Erkrankungen schnell und kompetent zu helfen und so Schlimmeres zu verhindern.


In Deutschland dürfen nur Personen Ersthelfer qualifizieren, die von den Unfallversicherungsträgern für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe ermächtigt sind. Diese Personen müssen selbst eine entsprechende Ausbildung und Erfahrung in der Ersten Hilfe haben.

In der Regel sind dies Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, das Deutsche Jugendrotkreuz oder die Johanniter. Diese Organisationen bieten regelmäßig Erste-Hilfe-Kurse an, die von den Unfallversicherungsträgern anerkannt sind.

Die Ausbildung zum Ersthelfer umfasst in der Regel 9 Unterrichtseinheiten und vermittelt den Teilnehmern die wichtigsten Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ersten Hilfe. Nach Abschluss der Ausbildung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das sie als Ersthelfer qualifiziert.

Hier sind einige Hilfsorganisationen, die Ersthelferkurse anbieten:

  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
  • Deutsches Jugendrotkreuz (JRK)
  • Johanniter-Unfall-Hilfe
  • Malteser Hilfsdienst
  • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
  • Auxilium
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)

Ersthelfer müssen ihre Qualifikation alle 2 Jahre durch eine Fortbildung erneuern.

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