Unsere Leistungen

Wir sind ein verlässlicher Partner für die Brandschutzschulungen im Betrieb und insbesondere die Brandschutzhelferausbildung. Unsere Inhouse-Brandschutzschulungen zum Brandschutzhelfer im Betrieb sind die effizienteste Lösung für mittlere und größere Unternehmen. Für die Entsendung Deiner Mitarbeiter entstehen keine Reisekosten und terminlich richten wir uns zu 100% nach Deinem Bedarf.

Unser Ziel ist es, Deinen zeitlichen und organisatorischen Aufwand zu minimieren und Deine Angestellten praxisnah auszubilden. Gerne gehen wir in unseren Seminaren auch auf betriebliche Besonderheiten und Gefahrenpotenziale ein.

Gemeinsam mit Dir planen wir die jährlichen Aus- und Fortbildungen im Bereich Brandschutz und kümmern uns um die Abrechnung und die Kommunikation mit den Berufsgenossenschaften. Du erhältst Zugang zu unserem Webportal, auf dem Du alle gebuchten Schulungen einsehen und die erforderlichen Dokumente herunterladen kannst.

Gesetzliche Vorgaben

Die gesetzlichen Vorgaben für die Brandschutzschulungen im Betrieb bzw. der Ausbildung zum Brandschutzhelfer sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der DGUV Vorschrift 100 “Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)” festgelegt. Demnach müssen in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. In Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten muss mindestens 1 Brandschutzhelfer pro 100 Beschäftigten ausgebildet sein.

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern muss mindestens 9 Unterrichtsstunden umfassen und soll die Teilnehmer in die Lage versetzen,

  • Brände zu erkennen und zu melden,
  • erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Brandbekämpfung durchzuführen,
  • Menschen in Notlagen zu retten,
  • die Evakuierung von Gebäuden mitzuorganisieren,
  • die Feuerwehr zu unterstützen.

Der Lehrgang zum Brandschutzhelfer im Betrieb kann durch den Arbeitgeber oder durch eine anerkannte Ausbildungseinrichtung wie Auxilium durchgeführt werden. Eine Liste von anerkannten Ausbildungseinrichtungen ist auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) veröffentlicht.

In Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten muss es eine Brandschutzordnung geben. Die Brandschutzordnung muss die Aufgaben und Pflichten der Brandschutzhelfer sowie die Organisation des Brandschutzes im Betrieb festlegen.

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern in den Unternehmen durch qualifizierte Brandschutzberater ist ein wichtiges Element des vorbeugenden Brandschutzes. Brandschutzschulungen im Betrieb und die Ausbildung von Brandschutzhelfern können bei einem Brand Leben retten und Sachwerte schützen.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben können Unternehmen freiwillig weitere Brandschutzhelfer ausbilden. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn in einem Betrieb besondere Gefahrenquellen vorhanden sind oder wenn es sich um einen großen Betrieb handelt.

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Häufig gestellte Fragen

Die Anzahl der Brandschutzhelfer im Betrieb richtet sich nach der Größe und Art des Betriebes, der Anzahl der Beschäftigten und der Gefährdungslage.

Grundsätzlich gilt die Regel, dass in jedem Betrieb mindestens ein Brandschutzhelfer vorhanden sein muss. In Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten sind mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer zu benennen. In Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung oder besonderer Gefährdung von Personen, z. B. durch die Anwesenheit vieler Menschen mit eingeschränkter Mobilität, kann die Anzahl der Brandschutzhelfer erhöht werden.

Die Bestellung der Brandschutzhelfer erfolgt durch den Arbeitgeber. Die Brandschutzhelfer werden in der Regel in einer betrieblichen Brandschutzschulung von mindestens 9 Unterrichtsstunden auf ihre Aufgaben vorbereitet.

Die Aufgaben der Brandschutzhelfer sind:

  • Die Durchführung von Brandschutzunterweisungen
  • Die Bekämpfung von Bränden
  • Die Evakuierung von Personen in Gefahrensituationen
  • Die Unterstützung der Feuerwehr

Die Brandschutzhelfer im Betrieb sind eine wichtige Säule des betrieblichen Brandschutzes. Sie tragen dazu bei, die Sicherheit der Beschäftigten und der Besucher zu gewährleisten.

Ein Brandschutzhelfer ist eine Person, die im Betrieb für den Brandschutz verantwortlich ist. Sie wird vom Arbeitgeber benannt und in einer betrieblichen Brandschutzhelferausbildung von mindestens 9 Unterrichtsstunden auf ihre Aufgaben vorbereitet.

Die Aufgaben von Brandschutzhelfern sind:

  • Brandschutzunterweisungen durchführen: Brandschutzhelfer sind dafür verantwortlich, die Beschäftigten im Betrieb über den Brandschutz zu informieren. Dazu gehören Themen wie die Brandverhütung, die Bekämpfung von Bränden und die Evakuierung von Personen in Gefahrensituationen.
  • Brände bekämpfen: Im Falle eines Brandes sind Brandschutzhelfer dafür verantwortlich, den Brand zu bekämpfen. Sie können dabei die vorhandenen Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöscher, Löschdecke oder Feuerlöschschlauch verwenden.
  • Personen evakuieren: Brandschutzhelfer sind auch dafür verantwortlich, Personen in Gefahrensituationen zu evakuieren. Dazu gehört die Führung der Evakuierung und die Hilfestellung bei der Evakuierung von Personen mit eingeschränkter Mobilität.
  • Feuerwehr unterstützen: Brandschutzhelfer können auch die Feuerwehr bei der Brandbekämpfung unterstützen. Dazu gehört zum Beispiel die Kennzeichnung der Brandstelle, die Bereitstellung von Informationen über die Lage des Brandes und die Unterstützung der Feuerwehr bei der Suche nach Personen.

Brandschutzhelfer sind eine wichtige Säule des betrieblichen Brandschutzes. Sie tragen dazu bei, die Sicherheit der Beschäftigten und der Besucher zu gewährleisten.

Hier sind einige weitere Aufgaben, die Brandschutzhelfer im Betrieb übernehmen können:

  • Prüfung der Brandschutzeinrichtungen
  • Durchführung von Alarmübungen
  • Einweisung der Feuerwehr
  • Unterstützung des Brandschutzbeauftragten

Die genauen Aufgaben eines Brandschutzhelfers können je nach Betrieb und Gefährdungslage variieren.

Eine Brandschutzhelferausbildung dauert in der Regel 9 Unterrichtsstunden. Die Brandschutzunterweisung wird von einem erfahrenen Brandschutzberater durchgeführt.

Der Inhalt der Schulung umfasst folgende Themen:

  • Brandschutzkonzepte und Grundlagen: Die Teilnehmer lernen die Grundlagen des Brandschutzes, wie z. B. die Brandursachen, die Brandbekämpfung und die Evakuierung von Personen.
  • Brandschutzeinrichtungen: Die Teilnehmer lernen die verschiedenen Brandschutzeinrichtungen im Betrieb kennen und wie sie zu verwenden sind.
  • Brandbekämpfung: Die Teilnehmer lernen, wie sie Brände mit Feuerlöschern, Löschdecken und Feuerlöschschläuchen bekämpfen können.
  • Evakuierung: Die Teilnehmer lernen, wie sie Personen in Gefahrensituationen evakuieren können.
  • Unterstützung der Feuerwehr: Die Teilnehmer lernen, wie sie die Feuerwehr bei der Brandbekämpfung unterstützen können.

Die Brandschutzhelferschulung umfasst auch praktische Übungen. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, die theoretischen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden.

Am Ende der Schulung findet eine Prüfung statt. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Die Teilnehmer, die die Prüfung erfolgreich bestehen, erhalten eine Bescheinigung als Brandschutzhelfer.

Hier sind einige Tipps für die Teilnahme an einer Brandschutzhelferschulung:

  • Seien Sie pünktlich und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Hören Sie aufmerksam zu und stellen Sie Fragen, wenn Sie etwas nicht verstehen.
  • Nehmen Sie an den praktischen Übungen teil und wenden Sie die theoretischen Kenntnisse an.
  • Seien Sie motiviert und engagiert.

Eine Brandschutzhelferschulung ist eine wichtige Investition in Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Mitmenschen.

In Deutschland ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Schulung von Brandschutzhelfern im Betrieb zu bezahlen. Die Kosten für die Ausbildung umfassen die Kosten für den Brandschutzsachverständigen, die Kosten für die Schulungsunterlagen und die Kosten für die Prüfung.

Brandschutzschulungen sind eine wichtige Maßnahme zur Sicherheit der Beschäftigten und der Besucher im Betrieb. Die Ausbildung vermittelt den Brandschutzhelfern die Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie benötigen, um im Falle eines Brandes richtig zu handeln.

Die Kosten für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer sind somit eine Investition in die Sicherheit der Beschäftigten und der Besucher im Betrieb. Der Arbeitgeber sollte sich daher nicht scheuen, diese Kosten zu tragen.

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