Unsere Leistungen
Wir sind ein verlässlicher Partner für die Brandschutzschulungen im Betrieb und insbesondere die Brandschutzhelferausbildung. Unsere Inhouse-Brandschutzschulungen zum Brandschutzhelfer im Betrieb sind die effizienteste Lösung für mittlere und größere Unternehmen. Für die Entsendung Deiner Mitarbeiter entstehen keine Reisekosten und terminlich richten wir uns zu 100% nach Deinem Bedarf.
Unser Ziel ist es, Deinen zeitlichen und organisatorischen Aufwand zu minimieren und Deine Angestellten praxisnah auszubilden. Gerne gehen wir in unseren Seminaren auch auf betriebliche Besonderheiten und Gefahrenpotenziale ein.
Gemeinsam mit Dir planen wir die jährlichen Aus- und Fortbildungen im Bereich Brandschutz und kümmern uns um die Abrechnung und die Kommunikation mit den Berufsgenossenschaften. Du erhältst Zugang zu unserem Webportal, auf dem Du alle gebuchten Schulungen einsehen und die erforderlichen Dokumente herunterladen kannst.
Gesetzliche Vorgaben
Die gesetzlichen Vorgaben für die Brandschutzschulungen im Betrieb bzw. der Ausbildung zum Brandschutzhelfer sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der DGUV Vorschrift 100 “Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)” festgelegt. Demnach müssen in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. In Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten muss mindestens 1 Brandschutzhelfer pro 100 Beschäftigten ausgebildet sein.
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern muss mindestens 9 Unterrichtsstunden umfassen und soll die Teilnehmer in die Lage versetzen,
- Brände zu erkennen und zu melden,
- erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Brandbekämpfung durchzuführen,
- Menschen in Notlagen zu retten,
- die Evakuierung von Gebäuden mitzuorganisieren,
- die Feuerwehr zu unterstützen.
Der Lehrgang zum Brandschutzhelfer im Betrieb kann durch den Arbeitgeber oder durch eine anerkannte Ausbildungseinrichtung wie Auxilium durchgeführt werden. Eine Liste von anerkannten Ausbildungseinrichtungen ist auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) veröffentlicht.
In Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten muss es eine Brandschutzordnung geben. Die Brandschutzordnung muss die Aufgaben und Pflichten der Brandschutzhelfer sowie die Organisation des Brandschutzes im Betrieb festlegen.
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern in den Unternehmen durch qualifizierte Brandschutzberater ist ein wichtiges Element des vorbeugenden Brandschutzes. Brandschutzschulungen im Betrieb und die Ausbildung von Brandschutzhelfern können bei einem Brand Leben retten und Sachwerte schützen.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben können Unternehmen freiwillig weitere Brandschutzhelfer ausbilden. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn in einem Betrieb besondere Gefahrenquellen vorhanden sind oder wenn es sich um einen großen Betrieb handelt.
PASSENDE PRODUKTE
BRANDSCHUTZHELFER-
AUSBILDUNG
Dauer: 3×45 Minuten
Kosten: auf Anfrage
Schulung zum Brandschutzhelfer
Auffrischung alle 3-5 Jahre
Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Zum Ausbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Häufig gestellte Fragen
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