Unsere Leistungen

Wir sind ein verlässlicher Partner für die Brandschutzhelferausbildung in Hochschulen und Universitäten. Unsere Inhouse-Schulungen zum Thema Brandschutz sind die effizienteste Lösung für mittlere und größere Organisationen und Unternehmen. Für die Entsendung Deiner Mitarbeiter entstehen keine Reisekosten und terminlich richten wir uns zu 100% nach Deinem Bedarf.

Unser Ziel ist es, Deinen zeitlichen und organisatorischen Aufwand zu minimieren und Deine Angestellten praxisnah auszubilden. Gerne gehen wir in unseren Seminaren auch auf betriebliche Besonderheiten und Gefahrenpotenziale ein.

Gemeinsam mit Dir planen wir die jährlichen Aus- und Fortbildungen und kümmern uns um die Abrechnung und die Kommunikation mit den Berufsgenossenschaften. Du erhältst Zugang zu unserem Webportal, auf dem Du alle gebuchten Schulungen einsehen und die erforderlichen Dokumente herunterladen kannst.

Gesetzliche Vorgaben

Die gesetzlichen Vorgaben für die Brandschutzhelferausbildung in Hochschulen und Universitäten sind in der Muster-Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift (BGUV) Vorschrift 121 “Brandschutz” festgelegt. Demnach müssen in Hochschulen und Universitäten mindestens 20 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Die Ausbildung von Brandschutzhelfern muss mindestens 16 Unterrichtsstunden umfassen und soll die Teilnehmer in die Lage versetzen,

  • Brände zu erkennen und zu melden,
  • erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Brandbekämpfung durchzuführen,
  • Menschen in Notlagen zu retten,
  • die Evakuierung von Gebäuden mitzuorganisieren,
  • die Feuerwehr zu unterstützen.

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern in Hochschulen und Universitäten muss durch eine anerkannte Ausbildungseinrichtung durchgeführt werden. Eine Liste von anerkannten Ausbildungseinrichtungen ist auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) veröffentlicht.

In Hochschulen und Universitäten mit mehr als 100 Beschäftigten muss es eine Brandschutzordnung geben. Die Brandschutzordnung muss die Aufgaben und Pflichten der Brandschutzhelfer sowie die Organisation des Brandschutzes in der Hochschule oder Universität festlegen.

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern in Hochschulen und Universitäten ist ein wichtiges Element des vorbeugenden Brandschutzes. Brandschutzhelfer können bei einem Brandleben retten und Sachwerte schützen.

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Häufig gestellte Fragen

Die Anzahl der Brandschutzhelfer in Hochschulen und Universitäten richtet sich nach der Größe und Art der Hochschule oder Universität, der Anzahl der Beschäftigten und der Gefährdungslage.

Grundsätzlich gilt die Regel, dass in jeder Hochschule oder Universität mindestens ein Brandschutzhelfer vorhanden sein muss. In Hochschulen und Universitäten mit mehr als 50 Beschäftigten sind mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer zu benennen. In Hochschulen und Universitäten mit erhöhter Brandgefährdung oder besonderer Gefährdung von Personen, z. B. durch die Anwesenheit vieler Menschen mit eingeschränkter Mobilität, kann die Anzahl der Brandschutzhelfer erhöht werden.

Die Bestellung der Brandschutzhelfer erfolgt durch das Leitungsorgan der Hochschule oder Universität. Die Brandschutzhelfer werden in der Regel in einer betrieblichen Ausbildung von mindestens 9 Unterrichtsstunden auf ihre Aufgaben vorbereitet.

Die Aufgaben der Brandschutzhelfer sind:

  • Die Durchführung von Brandschutzunterweisungen
  • Die Bekämpfung von Bränden
  • Die Evakuierung von Personen in Gefahrensituationen
  • Die Unterstützung der Feuerwehr

Die Brandschutzhelfer sind eine wichtige Säule des Brandschutzes in Hochschulen und Universitäten. Sie tragen dazu bei, die Sicherheit der Studierenden, der Beschäftigten und der Besucher zu gewährleisten.

Hier sind einige Tipps für die Bestellung von Brandschutzhelfern in Hochschulen und Universitäten:

  • Berücksichtigen Sie die Größe und Art der Hochschule oder Universität. Je größer und komplexer die Hochschule oder Universität ist, desto mehr Brandschutzhelfer sind erforderlich.
  • Berücksichtigen Sie die Anzahl der Beschäftigten. Je mehr Beschäftigte in einer Hochschule oder Universität arbeiten, desto mehr Brandschutzhelfer sind erforderlich.
  • Berücksichtigen Sie die Gefährdungslage. In Hochschulen und Universitäten mit erhöhter Brandgefährdung oder besonderer Gefährdung von Personen ist die Anzahl der Brandschutzhelfer zu erhöhen.

Die genaue Anzahl der Brandschutzhelfer in einer Hochschule oder Universität sollte von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem Brandschutzbeauftragten ermittelt werden.

Ein Brandschutzhelfer an einer Hochschule oder Universität ist für den Brandschutz in der Einrichtung verantwortlich. Er/Sie wird vom Leitungsorgan der Hochschule oder Universität benannt und in einer betrieblichen Ausbildung von mindestens 9 Unterrichtsstunden auf seine/ihre Aufgaben vorbereitet.

Die Aufgaben eines Brandschutzhelfers an einer Hochschule oder Universität sind:

  • Brandschutzunterweisungen durchführen: Brandschutzhelfer sind dafür verantwortlich, die Beschäftigten, Studierenden und Besucher der Hochschule oder Universität über den Brandschutz zu informieren. Dazu gehören Themen wie die Brandverhütung, die Bekämpfung von Bränden und die Evakuierung von Personen in Gefahrensituationen.
  • Brände bekämpfen: Im Falle eines Brandes sind Brandschutzhelfer dafür verantwortlich, den Brand zu bekämpfen. Sie können dabei die vorhandenen Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöscher, Löschdecke oder Feuerlöschschlauch verwenden.
  • Personen evakuieren: Brandschutzhelfer sind auch dafür verantwortlich, Personen in Gefahrensituationen zu evakuieren. Dazu gehört die Führung der Evakuierung und die Hilfestellung bei der Evakuierung von Personen mit eingeschränkter Mobilität.
  • Feuerwehr unterstützen: Brandschutzhelfer können auch die Feuerwehr bei der Brandbekämpfung unterstützen. Dazu gehört zum Beispiel die Kennzeichnung der Brandstelle, die Bereitstellung von Informationen über die Lage des Brandes und die Unterstützung der Feuerwehr bei der Suche nach Personen.

Brandschutzhelfer sind eine wichtige Säule des Brandschutzes in Hochschulen und Universitäten. Sie tragen dazu bei, die Sicherheit der Studierenden, der Beschäftigten und der Besucher zu gewährleisten.

Hier sind einige weitere Aufgaben, die Brandschutzhelfer an einer Hochschule oder Universität übernehmen können:

  • Prüfung der Brandschutzeinrichtungen
  • Durchführung von Alarmübungen
  • Einweisung der Feuerwehr
  • Unterstützung des Brandschutzbeauftragten

Die genauen Aufgaben eines Brandschutzhelfers können je nach Hochschule oder Universität und Gefährdungslage variieren.

Hier sind einige Beispiele für die Aufgaben eines Brandschutzhelfers an einer Hochschule oder Universität:

  • Ein Brandschutzhelfer in einem Hörsaal kann im Falle eines Brandes die Studierenden zum Verlassen des Hörsaals auffordern und ihnen helfen, die Fluchtwege zu finden.
  • Ein Brandschutzhelfer in einem Labor kann im Falle eines Brandes den Brand mit einem Feuerlöscher bekämpfen.
  • Ein Brandschutzhelfer in einem Gebäude mit Menschen mit eingeschränkter Mobilität kann im Falle eines Brandes helfen, diese Personen in Sicherheit zu bringen.

Brandschutzhelfer sind wichtige Ersthelfer in Notfällen. Sie können Leben retten und die Schäden begrenzen.

Eine Brandschutzhelferausbildung in Hochschulen und Universitäten dauert in der Regel 9 Unterrichtsstunden. Die Schulung wird von einem erfahrenen Ausbilder durchgeführt.

Der Inhalt der Schulung umfasst folgende Themen:

  • Brandschutzgrundlagen: Die Teilnehmer lernen die Grundlagen des Brandschutzes, wie z. B. die Brandursachen, die Brandbekämpfung und die Evakuierung von Personen.
  • Brandschutzeinrichtungen: Die Teilnehmer lernen die verschiedenen Brandschutzeinrichtungen im Betrieb kennen und wie sie zu verwenden sind.
  • Brandbekämpfung: Die Teilnehmer lernen, wie sie Brände mit Feuerlöschern, Löschdecken und Feuerlöschschläuchen bekämpfen können.
  • Evakuierung: Die Teilnehmer lernen, wie sie Personen in Gefahrensituationen evakuieren können.
  • Unterstützung der Feuerwehr: Die Teilnehmer lernen, wie sie die Feuerwehr bei der Brandbekämpfung unterstützen können.

Die Brandschutzhelferschulung umfasst auch praktische Übungen. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, die theoretischen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden.

Am Ende der Schulung findet eine Prüfung statt. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Die Teilnehmer, die die Prüfung erfolgreich bestehen, erhalten eine Bescheinigung als Brandschutzhelfer.

Hier sind einige Tipps für die Teilnahme an einer Brandschutzhelferausbildung:

  • Seien Sie pünktlich und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Hören Sie aufmerksam zu und stellen Sie Fragen, wenn Sie etwas nicht verstehen.
  • Nehmen Sie an den praktischen Übungen teil und wenden Sie die theoretischen Kenntnisse an.
  • Seien Sie motiviert und engagiert.

Eine Brandschutzhelferschulung in Hochschulen und Universitäten ist eine wichtige Investition in Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Mitmenschen.

Die Kosten für die Brandschutzhelferausbildung in Hochschulen und Universitäten werden in der Regel von der Hochschule oder Universität getragen. Die Kosten umfassen die Kosten für den Ausbilder, die Kosten für die Schulungsunterlagen und die Kosten für die Prüfung.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist eine wichtige Maßnahme zur Sicherheit der Studierenden, der Beschäftigten und der Besucher in Hochschulen und Universitäten. Die Ausbildung vermittelt den Brandschutzhelfern die Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie benötigen, um im Falle eines Brandes richtig zu handeln.

Die Kosten für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer sind eine Investition in die Sicherheit der Studierenden, der Beschäftigten und der Besucher in Hochschulen und Universitäten. Die Hochschule oder Universität sollte sich daher nicht scheuen, diese Kosten zu tragen.

In einigen Fällen kann es sein, dass die Studierenden die Kosten für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer selbst tragen müssen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die Ausbildung nicht von der Hochschule oder Universität angeboten wird, sondern von einer externen Stelle durchgeführt wird.

In diesem Fall sollten die Studierenden sich bei der Hochschule oder Universität informieren, welche Möglichkeiten zur Finanzierung der Ausbildung bestehen.

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