Alles was Du wissen musst...

…haben wir hier übersichtlich für Dich zusammengefasst. Vom Ablauf der Schulung über die räumlichen Voraussetzungen bis zu den Abrechnungsmöglichkeiten.

Ablauf der Schulung(en)

Nach den gesetzlichen Vorgaben umfassen Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen sowie Schulungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder immer 9 Unterrichtsstunden (6:45 h). Üblicherweise starten wir die Schulung um 09:00 Uhr und sind spätestens um 16:00 Uhr fertig. Selbstverständlich sind auch frühere oder spätere Startzeiten möglich. Anzahl und Dauer der Pausen können ebenso wie spezifische Wünsche bei den Schulungsinhalten (z.B. aufgrund besonderer betriebsbedingter Gefahren, etc.) individuell mit unseren Dozenten abgesprochen werden.

Räumliche Voraussetzungen

Die Inhouse-Schulung erfordert einen geeigneten Raum, in dem alle vorgesehenen Teilnehmer durch theoretischen Unterricht, praktische Demonstrationen und Übungen in der Ersten Hilfe unterwiesen werden können. Als Richtlinie rechnen Sie mit 2 m² pro Teilnehmer plus 10 m² für den Ausbilder. Eine verfügbare Grundfläche von 20 m² muss mindestens zur Verfügung stehen. Idealerweise kann ein Flipchart, eine Tafel oder ein Beamer genutzt werden. Aber auch wenn keine Medientechnik vorhanden ist, können unsere Dozenten die Schulung bei Ihnen durchführen. Wir haben alles Notwendige am Mann.

Teilnehmer

Die Schulungskapazität unserer Inhouse-Schulungen beträgt 5-20 Personen. Die ideale Gruppengröße beträgt erfahrungsgemäß ca. 15 Personen. Da wir bei sehr wenigen Teilnehmern nicht kostendeckend arbeiten können, berechnen wir immer eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen (siehe dazu auch Abschnitt Kosten). Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl nach den gesetzlichen Vorgaben auf max. 20 Personen begrenzt ist. Hiervon können auch wir leider keine Ausnahmen machen.

Unser Schulungskonzept

Als Inhouse-Dienstleister schulen wir ausschließlich bei unseren Kunden vor Ort. Unsere Dozenten sind bei der Berufsfeuerwehr und/oder im Rettungsdienst tätig und verfügen über mehrjährige Praxiserfahrung. Wir entsenden Dozenten zu Ihnen, die das gesamte Ausbildungs- und Übungsmaterial mitführen, die erforderlichen Formulare ausfüllen und nach Abschluss der Schulung die Teilnahmebescheinigungen aushändigen.

Abrechnung über die Berufsgenossenschaften

Für Ersthelfer-Schulungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Kosten teilweise oder vollständig von Ihrer Berufsgenossenschaft (BG) übernommen werden. In Betrieben mit weniger als 20 Versicherten werden i.d.R. nur die Kosten für einen Ersthelfer getragen. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen (je nach Betrieb) 5-10% der Mitarbeiter als Ersthelfer ausgebildet werden. Für Schulen, KiTas und Vereine gelten z.T. abweichende Regelungen. Außerdem kann von der Zahl der Ersthelfer im Einvernehmen mit der BG unter Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten (z.B. erhöhtes Gefahrenpotential) abgewichen werden. Die Abrechnung mit der BG übernehmen wir selbstverständlich für Sie.

Abrechnung über den Auftraggeber

Für alle Teilnehmer, die nicht über die BG abgerechnet werden, und für Selbstzahler vereinbaren wir mit Ihnen einen Preis pro Person. Bei größeren Gruppen und/oder mehreren Veranstaltungen vereinbaren wir gerne auch einen Fixpreis/Pauschalpreis mit Ihnen. Darüber hinaus berechnen wir eine einmalige Fahrtkostenpauschale (max. 50 € pro Schulung). Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei unseren Seminaren eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen berechnen. Sofern also weniger als 12 Personen teilnehmen, stellen wir Ihnen den Differenzbetrag in Rechnung. Auf unsere Seminare fällt keine Mehrwertsteuer an, da unsere Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind.

Stornierung

Wir haben volles Verständnis, dass es im Unternehmen aber auch in anderen Einrichtungen wichtigere Dinge gibt als Ersthelfer-Schulungen. Wenn Sie also mal einen Kurs absagen oder verschieben müssen, ist das kein Problem. Bis 48 Stunden vor Kursbeginn können Sie Ihren bestätigten Termin jederzeit kostenlos stornieren. Danach berechnen wir Ihnen eine Stornogebühr in Höhe von 200 €. Wenn unser Ausbilder erst vor Ort erfährt, dass die Schulung ausfällt, werden zusätzlich das volle Honorar für den Dozenten und die Fahrtkostenpauschale fällig.

Über Auxilium...

Wir sind ein privater Dienstleister auf dem Sektor der betrieblichen Aus- und Fortbildung sowie der Breitenausbildung in Erster Hilfe. Wir schulen primär im betrieblichen Umfeld und haben uns auf Inhouse-Seminare spezialisiert.